Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz startet während des noch laufenden Stadtradelns eine aufklärende Plakataktion. Entlang der Hauptverkehrsstraßen informieren blaue Plakate darüber, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen dürfen. „Mit unserer Plakataktion wollen wir die Rechtsgrundlage für alle Verkehrsteilnehmer noch einmal verdeutlichen”, sagt Maximilian David Müller, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Buchholz.
Die Plakate haben dabei nur hinweisenden Charakter – maßgeblich sind die jeweiligen Verkehrsschilder. Als Grundregel gilt: Innerorts fahren Radfahrer auf der Fahrbahn. Ausnahmen bestehen nur dort, wo entsprechende Beschilderungen etwas anderes vorschreiben. Dies gilt etwa bei ausgewiesenen Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen.
Gehwege sind für Radfahrer grundsätzlich tabu. Eine Ausnahme besteht, wenn ein zusätzliches Schild „Radverkehr frei” dies erlaubt. Dann haben allerdings Fußgänger Vorrang. Kinder bis zum neunten Geburtstag müssen auf Gehwegen fahren, Kinder zwischen neun und elf Jahren dürfen dies noch.
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Die Stadt stellt im Bürgerbüro des Rathauses kostenlose Postkarten mit einer Übersicht der Regelungen bereit. Detaillierte Informationen finden Interessierte auch auf der städtischen Internetseite. (dh)











