CDU Buchholz fordert: Videoüberwachung soll wilde Müllkippen in Buchholz stoppen

Max Müller und Bernhard Unger von der CDU in Buchholz fordern Videoüberwachung an Containeranlagen in der Stadt. Foto: CDU Buchholz
Max Müller und Bernhard Unger von der CDU in Buchholz fordern Videoüberwachung an Containeranlagen in der Stadt. Foto: CDU Buchholz
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Buchholz in der Nordheide. Die CDU-Fraktion im Buchholzer Stadtrat will das wachsende Problem der illegalen Müllentsorgung und des Vandalismus an Container-Standorten mit Videoüberwachung bekämpfen. Ein entsprechender Antrag für die nächste Stadtratssitzung liegt der Verwaltung jetzt vor.

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„Die zunehmende Vermüllung und Zerstörung an unseren Altglas- und Altkleidercontainern ist nicht mehr hinnehmbar”, sagt Max Müller, CDU-Fraktionsgeschäftsführer. Besonders besorgniserregend seien die wiederholten Brandstiftungen an Altkleidercontainern. 

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Bernhard Unger, Ortsbürgermeister in Holm-Seppensen, beschreibt die Situation: „Sperrige Abfälle wie Autoteile oder Kindersitze werden einfach abgeladen, statt fachgerecht entsorgt zu werden. Das ist nicht nur eine Beeinträchtigung des Stadtbildes und ein Kostenfaktor für die Stadt, sondern auch ein wachsendes Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger.”

Positive Erfahrungen mit Videoüberwachung in anderen Städten

Die CDU verweist in ihrem Antrag auf positive Erfahrungen in anderen niedersächsischen Kommunen. Die Stadt Garbsen habe bereits im Februar 2024 eine Überwachungskamera an einer Wertstoffinsel installiert. Dort sei die illegale Müllentsorgung deutlich zurückgegangen. Auch Burgwedel nutze bereits Kameras, Hemmingen prüfe die Installation.

Rechtliche Prüfung notwendig

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Denis Lehmkemper, habe klargestellt: Eine Videoüberwachung sei wegen des Grundrechtseingriffs nur zulässig, wenn sie nachweislich zur Verhinderung der illegalen Müllablagerungen beitrage.

Die CDU-Fraktion erwartet nun von der Verwaltung eine Prüfung, ob eine Videoüberwachung an den Containerstandorten logistisch und rechtlich möglich ist. Auch die Kostenbeteiligung der Containerbetreiber soll geprüft werden. (dh)

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