Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Wie wird der neue Bundestag zusammengesetzt? Welche Parteien erhalten Sitze? Wer vertritt die nächsten vier Jahre eigentlich den Landkreis Harburg in Berlin? Das Interesse an der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar ist groß – und viele Wählerinnen und Wähler wollen möglichst frühzeitig ihre Stimme abgeben. Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause aus oder von unterwegs. Anträge dafür können bereits gestellt werden – allerdings nicht bei der Kreisverwaltung, sondern bei der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde, bei der der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat und im Wählerverzeichnis registriert ist.
Diesmal steht für die Briefwahl deutlich weniger Zeit zur Verfügung. „Die Unterlagen sollten daher so früh wie möglich bei der Kommune beantragt und auch wieder abgegeben werden. Am sichersten ist es allerdings, am Wahlsonntag in das Wahllokal zur Urnenwahl zu gehen“, rät Kreiswahlleiterin Annerose Tiedt.
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune, in der sie zum Stichtag 12. Januar mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Daher wird auch dort die Briefwahl beantragt. Im Landkreis Harburg sind rund 202.240 Frauen und Männer aufgefordert, ihre Erststimme für einen Direktkandidatin oder Direktkandidaten, der sie im Bundestag vertreten soll, sowie ihre Zweitstimme für eine Partei abzugeben. Dabei gibt es durch die Einführung der Zweitstimmendeckung aber erstmals eine Besonderheit: Es erhält nicht unbedingt jeder gewählte Direktkandidat auch einen Sitz. Künftig erhält eine Partei nur so viele Mandate, wie ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen. Gibt es mehr erfolgreiche Wahlkreisgewinner, ziehen nur die mit den meisten Stimmen von ihnen auch tatsächlich in den Bundestag ein.
Wer die Briefwahl nutzt, darf sich nicht so viel Zeit lassen, denn die Fristen sind deutlich verkürzt. Die Briefwahlunterlagen müssen innerhalb von rund zwei Wochen ausgefüllt wieder im Briefwahlbüro liegen. Bei anderen Wahlen sind dafür normalerweise vier bis sechs Wochen Zeit.
Ziel ist es, dass die Stimmzettel bis Ende der ersten Februarwoche bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden vorliegen. Mit dem Versand bzw. der Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar begonnen werden. „Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, die beantragten Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeinde abzuholen oder die Briefwahl direkt vor Ort bei der Kommune vorzunehmen“, so Annerose Tiedt.
Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen?
Der Wahlschein kann bei der Verwaltung des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, formlos schriftlich beispielsweise per E‑Mail, bei vielen Gemeinden auch online. Der Antrag muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es aber auch einen Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt werden kann.
Wie erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder einealternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Sie können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Unterlagen umfassen den Wahlschein, zwei Umschläge (rot und weiß), den Stimmzettel und einen Wegweiser für die Briefwahl. Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag und kleben Sie den weißen Stimmzettelumschlag zu. Tragen Sie bitte auf dem Wahlschein unten bei dem Kreuz das Datum ein und darunter Ihre Unterschrift – ohne Unterschrift ist der Wahlschein nicht gültig, der Stimmzettel kann nicht gezählt werden. Legen Sie den gefalteten Wahlschein und den weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der fertige Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Das bedeutet, dass die Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis 20. Februar, verschickt werden. Wer ganz sichergehen will, dass seine Stimmen auch gezählt werden können, sollte den Wahlbrief so rechtzeitig bei der Gemeinde einwerfen, dass die Kommune ihn am Samstagvormittag, 22. Februar, an den Landkreis weiterleiten kann, oder direkt in Winsen im Briefkasten der Kreisverwaltung, Schloßplatz 6, einwerfen. Zu spät eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Informationen zur Briefwahl hat die Bundesregierung auf der folgenden Seite zusammengestellt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/bundestagswahl-2025/informationen-briefwahl-1941782#tar‑1 . (tj/ein)