Stadtklima Buchholz: Neue Förderbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen

PV-Anlage. Foto: Symbolbild
PV-Anlage. Foto: Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide. Mit dem Programm „Stadtklima Buchholz“ fördert die Stadt Buchholz auch in diesem Jahr wieder Photovoltaikanlagen, PV-Gründächer, nachhaltige Dämmstoffe und Lastenfahrräder sowie Anhänger. Es gibt allerdings ein paar Änderungen.

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Wie bereits in den Vorjahren unterstützt die Stadt Buchholz die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung privater Klimaschutzmaßnahmen. Der Fokus liegt auf Maßnahmen in den Bereichen der Wohngebäude und der Mobilität, die den größten Anteil an den gesamten Treibhausemissionen im Stadtgebiet haben. Konkret werden Photovoltaikanlagen (Fördergegenstand A1), Photovoltaik-Mieterstromanlagen (A2), Photovoltaik-Gründach-Kombinationen (A3), nachhaltige Dämmstoffe (B1) und Lastenfahrräder und auch passende Anhänger dafür (C1) gefördert. 

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Im Vergleich zu den Vorjahren wurden jedoch die Förderbedingungen und auch die Konditionen angepasst. Photovoltaikanlagen gemäß Fördergegenstand A1 werden nun erst ab einer Photovoltaikleistung von einem Kilowatt-Peak (kWp) gefördert, gleichzeitig wurde die Grundförderung gestrichen. Dies hat den Hintergrund, dass kleine Photovoltaikanlagen inzwischen sehr günstig geworden sind und keiner Förderung mehr bedürfen. Im Gegenzug wurde die leistungsabhängige Förderung auf 100 Euro pro kWp und die maximal mögliche Förderhöhe auf 1.000 Euro erhöht. Dies gilt auch für die Fördergegenstände A2 und A3. Hinsichtlich der Fördergegenstände A2, A3 und B1 wurde die maximal mögliche Fördersumme von 1.000 auf 2.000 Euro angehoben. Die Förderung der Lastenfahrräder und ‑anhänger wurde hingegen nicht angepasst. Das Gesamtbudget des Förderprogramms beläuft sich auf 60.000 Euro, eine schnelle Antragstellung lohnt sich also.

Ab sofort können über das Serviceportal im Internet wieder Förderanträge gestellt werden. Dies geht einfach unter: https://portal.buchholz.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/63685/show

Hierbei ist, mit Ausnahme der Lastenfahrräder und ‑anhänger, unbedingt darauf zu achten, dass vor Beginn der Maßnahme der Förderantrag eingereicht wird. Der Beginn der Maßnahme erfolgt unter anderem mit der Beauftragung zur Umsetzung oder dem Erwerb des Fördergegenstands. Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits vor Antragsbeginn begonnen wurden, werden (mit der genannten Ausnahme von Fördergegenstand C1) nicht gefördert. Die Prüfung eines Antrags erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen. In den ersten Kalenderwochen des Jahres 2025 kann sie allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, da zunächst die Genehmigung des erst im Dezember beschlossenen Doppelhaushalts der Stadt Buchholz für die Jahre 2025 und 2026 abgewartet werden muss. (dh/ein)

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