Buchholz in der Nordheide. Zum 1. Januar 2025 trat bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft. In der Folge erhalten auch in Buchholz alle rund 19.000 Grundstückseigentümer in diesen Tagen Post und damit einen neuen Bescheid über die zu leistende Grundsteuer.
Angesichts dieser Fülle an neuen Bescheiden rechnet die Stadt mit entsprechend vielen Nachfragen und bittet darum, sich erstens möglichst schriftlich per E‑Mail an steuern@buchholz.de oder mit einem Brief an die Stadtverwaltung zu wenden. Wichtig ist dabei stets die Angabe von Kassen- und Aktenzeichen, wie auf dem Bescheid vermerkt. Zweitens bittet die Stadt um Geduld: Auch bei den erwartet vielen Nachfragen wird jede Anfrage bearbeitet, dies braucht nur ein bisschen Zeit.
Weitere Informationen zur Grundsteuer und den Hebesatz gibt es unter dem Stichwort „Grundsteuer“ auf der Homepage der Stadt Buchholz unter www.buchholz.de. (dh/ein)