Feuerwerksregeln in Buchholz: Sicherheit und Rücksichtnahme zum Jahreswechsel

Feuerwerk am Nachthimmel. Foto: Dennis Hamann
Feuerwerk am Nachthimmel. Foto: Dennis Hamann
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Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz weist ihre Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor Silvester darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar (Neujahrstag) erlaubt ist. Zudem gelten im Stadtgebiet spezielle Feuerwerksverbotszonen, in denen das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzlich untersagt ist.

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Diese Regelungen dienen der Sicherheit der Bevölkerung, dem Schutz der Umwelt sowie dem Wohl von Wildtieren. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk insbesondere in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen, aber auch in Bereichen mit reetgedeckten Häusern und in Naturschutzgebieten. In der Stadt Buchholz und ihren Ortsteilen betrifft dies verschiedene ausgewiesene Zonen, in denen Brandschutz und Rücksichtnahme oberste Priorität haben. 

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„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Regelungen zu halten und verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen“, betont Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse. „Die Sicherheit von Menschen und Tieren steht an erster Stelle. Wir möchten, dass der Jahreswechsel für alle ein schönes und positives Erlebnis wird.“ 

Die Feuerwerksverbotszonen gibt es als Überblick auf der Internetseite der Stadt Buchholz oder hier zusammengefasst in einem Bild: 

Die Feuerwerksverbotszonen in Buchholz und Umgebung. Foto: Stadt-Buchholz
Die Feuerwerksverbotszonen in Buchholz und Umgebung. Foto: Stadt-Buchholz

(dh/ein)

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