Keine Gratis-Parkstunde: Ausschuss lehnt FDP-Vorschlag für Buchholzer Innenstadt ab

Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide. Die FDP-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß für eine Stunde kostenloses Parken in der Buchholzer Innenstadt gescheitert. Der Antrag, die erste Parkstunde gebührenfrei anzubieten, wurde im Ausschuss für Bauen, Ordnung, Feuerschutz und Kommunalbetrieb klar abgelehnt. Parallel zog die Partei einen weiteren Antrag zu kostenlosem Parken an Adventssamstagen zurück, nachdem bemerkt wurde, dass es das bereits seit 2016 gibt.

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Ingmar Schmidt (FDP) warb für den Vorschlag der kostenlosen Parkstunde: „Der Einzelhandel muss unterstützt werden. Eine kostenlose Stunde würde Menschen ermöglichen, Einkäufe zu erledigen oder zum Arzt zu gehen”, sagt Schmidt. Er verwies dabei auf die Nachbarstädte Tostedt und Neu Wulmstorf, wo kostenloses Parken möglich sei. Doch der Vorschlag stieß auf breite Ablehnung. Philip Schlumbohm (Grüne) betonte: „In den Buchholzer Höfen ist bereits 60 Minuten kostenloses Parken möglich”, sagt Schlumbohm. Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU) sprach sich in Anbetracht der Haushaltslage sogar für das Gegenteil aus: „Es wäre problematisch, auf die Einnahmen zu verzichten. Niemand fährt nur wegen kostenloser Parkplätze nach Neu Wulmstorf”, sagt Röhse. 

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Erst kürzlich hatte der Ausschuss einer Erhöhung der Parkgebühren ab Januar 2025 zugestimmt. Der Normaltarif soll dann von 60 auf 75 Cent pro halbe Stunde steigen. Die Verwaltung rechnet durch diese Anpassung mit Mehreinnahmen von etwa 200.000 Euro netto. Eine kostenlose erste Stunde hätte dagegen laut Verwaltungsvorlage zu Mindereinnahmen von mindestens 600.000 Euro geführt. Zudem befürchtete die Verwaltung ein sogenanntes „Parkplatzhopping”, bei dem Autofahrer nach der kostenlosen Stunde den Parkplatz wechseln würden. 

Den zweiten FDP-Antrag für kostenloses Parken an Adventssamstagen zogen die Antragsteller noch während der Sitzung zurück. Die Verwaltung hatte darauf hingewiesen, dass diese Regelung bereits seit dem 1. Juni 2016 in der Parkgebührenordnung verankert ist. Einmalig waren die Adventssamstage auch schon 1998 gebührenfrei. (JOTO)

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