Buchholz in der Nordheide. Eltern in Buchholz müssen sich auf höhere Kita-Gebühren einstellen: Für einen sechsstündigen Krippenplatz in einer der stadteigenen Einrichtungen könnten künftig bis zu 570 Euro monatlich fällig werden – 60 Euro mehr als bisher. Im Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Senioren wurde am Donnerstag der Vorschlag zur Anpassung der Gebühren für Krippen und zusätzliche Kita-Betreuungszeiten zunächst aber mehrheitlich abgelehnt.
Der Erste Stadtrat Dirk Hirsch erläuterte die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung mit deutlich gestiegenen Kosten. Für Krippenplätze (unter 3 Jahre) soll der monatliche Mindestbeitrag pro täglich gebuchter Betreuungsstunde von 25 auf 30 Euro steigen, der Höchstbetrag von 85 auf 95 Euro. Bei einer sechsstündigen Betreuung würde das bedeuten: Ein Krippenplatz kostet künftig zwischen 180 Euro (bisher 150 Euro) und 570 Euro (bisher 510 Euro) im Monat.
Im Elementarbereich (3 bis 6 Jahre) bleiben die ersten acht Stunden täglich weiterhin kostenlos. Nur für die neunte und zehnte Stunde sollen die Maximalgebühren von 72,50 auf 95 Euro pro zusätzlicher Betreuungsstunde und Monat steigen. Für die Berechnung der individuellen Beiträge werden 1,25 Prozent des Brutto-Monatseinkommens der Eltern herangezogen, wobei bestimmte Freibeträge wie etwa für Kinder berücksichtigt werden. An diesem Prozentsatz soll sich nichts ändern.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind erheblich. „Alleine die Personalkosten sind um ein Drittel gestiegen”, sagt Hirsch. Daran dürfe man aber auf keinen Fall sparen. Der städtische Kostenanteil für die Krippen ist von etwa 375.500 Euro im Jahr 2021 auf 494.000 Euro im Jahr 2023 gestiegen. Ohne Gebührenanpassung würde er 2025 auf 815.000 Euro anwachsen. Im Elementarbereich stiegen die Kosten für die Stadt von 1,94 Millionen Euro (2021) auf 2,64 Millionen Euro (2023). Für 2025 wird hier sogar mit etwa 3,3 Millionen Euro gerechnet.
Besonders die Höhe des Maximalbeitrags für die Betreuung sorgte im Ausschuss für Debatten. Michael Gerke (SPD) forderte eine deutlich stärkere Belastung der Besserverdienenden: „Wir reden von Familieneinkommen von etwa 110.000 Euro brutto, die den Höchstbetrag bezahlen müssten. Da wäre ein höherer Beitrag durchaus angemessen”, sagt Gerke. Nach seinen Vorstellungen sollte der Höchstbetrag näher an den Kosten einer privaten Betreuung liegen.
Die FDP-Politikerin Nicole Bracht-Bendt warnte dagegen vor zu hohen Gebühren: „Wir nennen uns Familienstadt, haben aber mit die teuersten Gebühren in der Region. Das Betreuungsangebot gibt das nicht her”. Besonders Frauen seien von den hohen Krippengebühren betroffen. Sie verwies auch auf die aktuelle Inflationsbelastung der Familien.
Auch die Grünen-Politikerin Pia Lucienne Bänecke sieht die Erhöhung kritisch: „Aus feministischer Perspektive ist es bedenklich. Wenn die Beiträge zu hoch sind, bleiben Frauen zu Hause. Das verschärft das Problem der Rentenlücke”, sagt Bänecke.
Die Verwaltung verteidigte ihren Vorschlag auch mit dem Hinweis auf die rechtlich zulässige Obergrenze von etwa 145 Euro. Von den etwa 400 Familien mit Krippen-Kindern zahlen derzeit 40 den Mindestbeitrag und 130 den Höchstbeitrag. Nach der Erhöhung würden noch etwa 100 Familien in der Höchstbeitragsgruppe sein. Familien, die nur den Mindestbeitrag zahlen müssen, können diesen über eine Förderung vom Landkreis wiederbekommen.
Am Ende stimmten zwei CDU-Mitglieder für den Verwaltungsvorschlag, ein CDU-Mitglied und die Buchholzer Liste enthielten sich. Insgesamt fünf Politiker von SPD, Grünen und FDP stimmten dagegen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde also zunächst abgelehnt. Der SPD-Vorsitzende Julian Werner kritisierte dabei auch die kurzfristige Vorlage der Unterlagen. Man wolle in solchen Entscheidungen am besten eine gemeinsame Empfehlung der Parteien abgeben, das sei in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Die Beratungen gehen nun im Finanzausschuss weiter. Eine Entscheidung trifft dann der Rat der Stadt Buchholz. (JOTO)